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Beratungskonzept

 

Allgemeine Ziele und Aufgaben

 

Beratung ist eine von vielen Aufgaben unserer Schule. Schüler, Schülerinnen, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer müssen sich permanent auf neue Entwicklungen einstellen. Die Schulstrukturen, die Schülerpersönlichkeiten und das gesellschaftliche Umfeld verändern sich fortwährend.

 

Beratungstätigkeit in der Schule ist grundsätzlich ebenso wie z. B. Unterrichten, Erziehen und Beurteilen Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer. Sie bezieht sich auf die Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie von Erziehungsberechtigten über Bildungsangebote, Schullaufbahnen und berufliche Bildungswege einschließlich der Berufswahlorientierung sowie bei Lern- und Erziehungsproblemen. Den Bezugsrahmen legt der Erlass "Beratungstätigkeit von Lehrerinnen und Lehrerinnen in der Schule" (BASS 12-21 Nr.4 v. 08.12.1997) fest.

 

Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte sollen auf ein Angebot zurückgreifen können, das die verschiedenen Aufgaben und Bereiche von Beratung und die dafür zuständigen Personen oder Gremien deutlich aufzeigt. So kann Beratung effizient gestaltet werden.

 

Ansprechpartner

Beratungsaufgaben

Schulleitung

• Beratung in allen Fragen, die die Aufgaben der WKS betreffen

 

• Schullaufbahnberatung bei der Aufnahme/Abgabe von Schülern und Schülerinnen

 

• Beratung beim Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs

 

• Beratung der sonderpädagogischen Förderung besesonders im Bereich Sprache

 

• Beratung von Schülern und Eltern bei schwerwiegenden Auffälligkeiten im Lern- und Arbeits- oder Sozialverhalten

 

• Beratung aller an der WKS tätigen Menschen bezogen auf ihre jeweiligen spezifischen Aufgaben

Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer

• Schullaufbahnberatung

 

• Beratung von Schülern auf der Basis der Förderpläne

 

• Beratung von Schülern und Eltern bei Leistungs- und/oder Verhaltensauffälligkeiten

 

• Informationsaustausch und Kooperation mit den Fachlehrern

 

• Vorbereitung und Durchführung von Klassenkonferenzen

Fachlehrerinnen und Fachlehrer

• Kooperation mit den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern

 

• Einbeziehung in Beratungsprozesse der Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer

SV-Lehrer

• Unterstützung und Begleitung der Schülervertretung

 

• Beratung bei Problemen mit Lehrkräften oder anderen Schülern

Berufswahlkoordinatoren

• Beratung zum Übergang Schule-Beruf

 

• Kooperation mit der Agentur für Arbeit

 

• Beratung von Kollegen in höheren Klassen

Beratungslehrerin  

• Ansprechpartnerin für Schüler, Eltern und Lehrer

 

• Beratung bei Problemen in der Schule oder zu Hause

 

• Beratung bei Problemen mit Lehrkräften oder anderen Schülern

 

• Unterstützung bei der Auswahl von Behandlungsmöglichkeiten

 

• Herstellung von Kontakten zu außerschulischen Beratungsstellen / Kliniken o. Ä.

• Die Schülerinnen und Schüler können ihre Anliegen (ggfs. anonym) in einem "Kummerkasten" hinterlassen. Die Beratungslehrerin nimmt dann Kontakt zu ihnen auf.

Sozialpädagogik

 

• siehe Schulsozialarbeit

 

Beratungsteam

 

• siehe unten

 

Klassensprecher Schülervertreter

 

• Beratung von Schülern bei Problemen zwischen Schülern bzw. zwischen Schülern und Lehrkräften

 

Elternpflegschaft

 

• Ansprechpartner bei Problemen innerhalb der Klassen bzw. zwischen Elternschaft und Lehrkräften/Schulleitung

 

 

 

Beratungsteam

 

Das Beratungsteam setzt sich zusammen aus der Schulleitung, der stellvertretenden Schulleitung, dem Sozialpädagogen, dem SV-Lehrer und der Beratungslehrerin.

Es finden regelmäßige Sitzungen statt. Die Termine werden dem Kollegium frühzeitig durch Aushang bekannt gegeben.

 

Herkunft der Beratungsfälle und der Umgang mit ihnen

 

von Schülern eingefordert

• Gespräche unter Schweigepflicht

• Maßnahmen im Sinne des Schülers

• Einbeziehung des Klassenlehrers oder anderer Personen (Kollegen, Schulkameraden, Familienangehörige, Fachleute)

• Kontakt mit außerschulischen Beratungsstellen

• bei Gefährdung Ergreifen von Maßnahmen

 

von Lehrern eingebracht

• Abwägung, wie weit die alleinige Verantwortung des Klassenlehrers geht

• Beratung in Anspruch nehmen bedeutet kein Eingeständnis von Unfähigkeit

• kollegiale Fallberatung

 

von der Schulleitung gesehen und eingebracht

• Verantwortung besteht für alle Schüler

• Beratung gemeinsam mit dem Klassenlehrer

• Einbeziehung weiterer Personen aus dem Beratungsteam

• kollegiale Fallberatung

 

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